ZEV & LEG

Zusammenschluss zum Energieverbrauch 
& lokale Elektrizitätsgemeinschaften

Gemeinschaftliche Nutzung von Strom – ZEV & LEG

ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Die dezentrale Erzeugung von Strom und dessen Bereitstellung für eine Gemeinschaft ist das Prinzip des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV), das sich insbesondere finanziell für die Beteiligten lohnen kann.

ZEV kurz erklärt

Der ZEV, auch bekannt als Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, erlaubt es Besitzern von Zweck- und Wohnbauten ihren selbst erzeugten Sonnenstrom an Bewohner und Nutzer weiterzugeben. Dies auch über benachbarte Grundstücke hinweg. Seit dem 1. April 2019 ist es zudem möglich, ein ZEV-Netzwerk auch über Strassen, Eisenbahntrassen oder Fliessgewässer hinweg aufzubauen, sofern die Grundeigentümer zustimmen.

Grafik_ZEV_generell

Wie erfolgt die Stromverteilung in einem ZEV?

Eine gemeinsame Nutzung des Stroms wird über einen Anschlusspunkt mit dem öffentlichen Stromnetz realisiert. Es ist die Aufgabe des ZEV-Betreibers, den Stromverbrauch mithilfe von privaten Zählern zu messen und ihn den einzelnen Nutzern entsprechend ihrer Nutzung in Rechnung zu stellen. Diese Aufgabe kann jedoch auch an den Netzbetreiber, in den meisten Fällen also an den Energieversorger, delegiert werden.

ZEV Über- oder Unterkapazität

Beim ZEV sind 10 % des erzeugten Stroms als Eigenverbrauch obligatorisch. Wenn Sie mehr Strom erzeugen als Sie verbrauchen (z. B. im Sommer), muss Ihr örtliches Energieversorgungsunternehmen Ihnen den überschüssig erzeugten Strom abkaufen und vergüten. Wenn Sie nicht genug produzieren, um Ihren Verbrauch zu decken (z. B. im Winter oder nachts), können Sie Strom von Ihrem Energieversorger kaufen. Darüber hinaus können ZEVs, die 100 MWh oder mehr pro Jahr verbrauchen (ca. 30 Wohnungen), den zusätzlich benötigten Netzstrom auf dem freien Markt kaufen. So können Sie günstigen Netzstrom kaufen und die Wirtschaftlichkeit Ihres ZEV erhöhen.

Eigener Stromverbrauch lohnt sich

Selbst erzeugter Strom ist billiger als Netzstrom, insbesondere für Haushalte. Denn der Strompreis setzt sich aus dem Strompreis selbst sowie den Kosten für die Nutzung des Netzes und verschiedenen Steuern zusammen. Letztere fallen nicht auf den selbst verbrauchten Strom an und machen ihn somit wettbewerbsfähig. Der Eigenverbrauch von Solarstrom lohnt sich auch für gewerbliche Anwendungen.

Was muss geklärt werden, um einen ZEV zu bauen?

Wie viel Strom kann ein ZEV selbst erzeugen?

Werden neue Energieerzeugungsanlagen benötigt und wie werden sie finanziert?

Wie werden bestehende Energieerzeugungsanlagen integriert? Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?

Sind ZEVs wirtschaftlich sinnvoll?

Welche Anpassungen in der Energieverteilung sind dafür notwendig?

Was sind die Anforderungen an die Energieversorger?

Wer gehört zur Gruppe der Selbstverbraucher?

Wie viele Haushalte sind an ZEVs beteiligt?

Wer verwaltet die ZEVs?

Wie sieht die Messlösung aus?

Wer organisiert und finanziert die Energiezähler oder vermietet sie?

Wie wird die Energieabrechnung für ZEV gehandhabt?

LEG
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften

Grafik_ZEV-LEG

«Endverbraucher, Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Speicherbetreiber können sich zu einer LEG zusammenschliessen und die selbsterzeugte Elektrizität im Kreise der Gemeinschaft absetzen.»

LEG sind im Mantelerlass vorgesehen, welcher vom Parlament grossmehrheitlich verabschiedet wurde, gegen den nun aber das Referendum ergriffen wurde. Wenn das Referendum nicht zu Stande kommt, resp. in der Abstimmung abgelehnt wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Mantelerlass auf den 1.1.2025 in Kraft tritt.

Mit diesem Konzept können mehr Verbraucher über das öffentliche Netz angeschlossen werden und haben die Möglichkeit, Solarstrom lokal über ein grösseres Gebiet zu verkaufen. In der Praxis bedeutet dies grössere Gebiete respektive über mehrere Grundstücke innerhalb einer Gemeinde.

Dies ermöglicht freien Stromhandel von selbst erzeugtem Strom innerhalb des LEG (auch für gebundene Endkunden). Voraussetzung: gleiches Netzgebiet, maximal das Gebiet einer Gemeinde. Der Bundesrat legt Details fest.

Der verbleibende Elektrizitätsbedarf kann von netzzugangsberechtigten Endverbrauchern (Verbrauch > 100 MWh) selbständig, von festen Endverbrauchern in der Grundversorgung abgedeckt werden.

Netznutzungstarif für selbst erzeugte Energie: Maximal 60% Reduktion des „sonst üblichen“ Tarifs. Viele Details sind hier noch offen, da diese erst in der Verordnung des Bundesrates festgelegt werden.

Mögliche Szenarien zum Strombezug und zur Stromabgabe

Grafik_klassischer Strombezug

Haushalte in Mehr- und Einfamilienhäusern beziehen Strom vom Energiedienstleister. Keine Eigenproduktion über z.B. Solarpanels.

Grafik_ZEV-heute

ZEV heute

Aneinandergrenzende Gebäude produzieren über eine oder mehrere Solaranlagen Strom und verwenden diesen zum Eigenverbrauch. Die Leitungen zwischen den Gebäuden müssen eigenverantwortlich gebaut und betrieben werden. Der ZEV ist der Stromversorger für die angeschlossenen Parteien. Überschüssiger Strom wird an den Energieversorger abgegeben. Unterkapazität an Strom wird vom Energieversorger bezogen.

Grafik_ZEV-virtuell

ZEV virtuell (falls Mantelerlass umgesetzt wird)

Wie ZEV, allerdings können bestehende Leitungen zum nächsten Quartier-Anschlusspunkt ohne Kosten verwendet werden (Details legt der Bundesrat in einer Verordnung fest).

Grafik_ZEV-LEG

LEG (falls Mantelerlass umgesetzt wird)

Der in einem ZEV produzierte Strom kann auch über ein grösseres Gebiet, mehrere Grundstücke, zum Beispiel innerhalb einer Gemeinde gehandelt werden.

Weiterführende Informationen zum Energiegesetz und Manteleralss

Technologien zur Energiegewinnung (Strom / Wärme / Kälte)

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